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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 1 Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages,
der zwischen einem Kunden/Käufer und DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry) abgeschlossen
wird, gleichgültig ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch
DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry) zum Gegenstand hat. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
spätestens mit der Lieferung und/oder Leistung als angenommen. Höhere Gewalt,
Betriebseinstellung, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von
Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden DYNAMITE COMPANY
(Daniel
Wehry) von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
§ 2 Angebote
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstigen Leistungen. Abweichungen, auch aufgrund abweichender
allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers, bedürfen unserer
ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Abgeschlossene Verträge
werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder eines
Dienstvertrags, spätestens jedoch mit der Zusendung/Übergabe der
Lieferung, rechtskräftig. Übertragungen von Rechten und Pflichten des
Käufers aus abgeschlossenen Verträgen bedürfen der schriftlichen
Zustimmung durch DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry). Eventuelle
Nebenabsprachen und Zusagen bedürfen der Schriftform.
Unsere Angebote aus Rundschreiben,
Katalogen, Internet und sonstigen Inseraten sind unverbindlich und
freibleibend.
Preisänderungen aufgrund von Wechselkursänderungen oder
Preiserhöhungen unserer Lieferanten behalten wir uns vor.§
3 Allgemeine Mietbedingungen
a.) Sollten einzelne Geräte oder die gesamte Anlage während der
Mietzeit ausfallen, so verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um
den Mietpreis des betroffenen Geräts. Weitergehende
Schadensersatzansprüche von seiten des Mieters sind in einem solchen
Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
b.) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzforderungen
frei, die eventuell durch zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör
entstehen.
c.) Eine Versicherung für die Geräte ist im Verleihpreis nicht mit
eingeschlossen, es sei denn, es wird schriflich im Mietvertrag eine
Vereinbarung bezüglich einer Versicherung geschlossen. Mit Übergabe
der Geräte und des Zubehörs haftet der Mieter sowohl für
Beschädigungen, die vom Mieter oder von Dritten (vorsätzlich und/oder
fahrlässig) an den Geräten / der Anlage (z.B. beim Transport,
unsachgemäßes Bedienen der Geräte, usw.) verursacht werden als auch
für einen eventuellen Diebstahl der oben aufgeführten Geräte und
Zubehör. Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter
innerhalb von 3 Tagen nach der Geräterückgabe zu ersetzen.
d.) Bei defekten Leuchtmitteln ist zusätzlich zur Mietgebühr 35% des
Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung auf
Leuchtmittel oder Gerät oder bei defekten Entladungslampen, zahlt der
Mieter den kompletten Lampenkaufpreis. Defekte Leuchtmittel sind bei der
Rückgabe mit abzugeben.
e.) Endet die vereinbarte Mietzeit, so hat der Mieter die vermieteten
Geräte kostenfrei am vereinbarten Rückgabeplatz abzugeben. Eventuelle
Schäden sind dabei unverzüglich zu melden. Die Rücknahme der
Verleihartikel durch den Vermieter bestätigt nicht deren
Schadenfreiheit.
f.) Durch Überschreitung der vereinbarten Mietzeit verursachte Kosten,
insbesondere Wege, Ersatzbeschaffung, Ausfall oder sonstige Kosten zu
lasten von DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry) trägt der Mieter.
g.) Bei Übernahme der Geräte ist ein gültiger Personalausweis
vorzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die reservierten Geräte.
Sollte ein reserviertes Gerät nicht zur Verfügung stehen, wird DYNAMITE COMPANY
(Daniel Wehry) versuchen ein gleichwertiges Gerät
zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
h.) Eine eventuelle Meldepflicht der Veranstaltung bei der GEMA ist
Sache des Auftraggebers. Ebenso hat dieser die eventuell anfallenden
GEMA-Gebühren zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis zu tragen.
i.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Potsdam. Für
sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz von DYNAMITE COMPANY
(Daniel Wehry). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn
der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz verlegt oder der gewöhnliche
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 4 Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen von DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry) gegenüber
dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro ( € ) pro Stück ab DYNAMITE COMPANY
(Daniel Wehry). Die Berichtigung von Druckfehlern, Preisänderungen
und Irrtümern bleibt vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der
Lieferung gültigen Preise zur Abrechnung.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen unwirksam
sein oder künftig werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich,
eine unwirksame Bestimmung durch eine andere wirksame der unwirksamen in
der Zielsetzung möglichst gleichkommenden Bestimmung zu ersetzen.
§ 7 Vertragserhalt
Jede der Vertragsparteien bestätigt mit ihrer Unterschrift, ein
unterzeichnetes Exemplar dieses Vertrages erhalten zu haben.
Potsdam, 01.07.2002 DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry)
Stand: 01.07.2002
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