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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden/Käufer und DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry) abgeschlossen wird, gleichgültig ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch  DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry) zum Gegenstand hat. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Lieferung und/oder Leistung als angenommen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry) von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

§ 2 Angebote
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Abweichungen, auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Abgeschlossene Verträge werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder eines Dienstvertrags, spätestens jedoch mit der Zusendung/Übergabe der Lieferung, rechtskräftig. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus abgeschlossenen Verträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry). Eventuelle Nebenabsprachen und Zusagen bedürfen der Schriftform.

Unsere Angebote aus Rundschreiben, Katalogen, Internet und sonstigen Inseraten sind unverbindlich und freibleibend.
Preisänderungen aufgrund von Wechselkursänderungen oder Preiserhöhungen unserer Lieferanten behalten wir uns vor.

§ 3 Allgemeine Mietbedingungen
a.) Sollten einzelne Geräte oder die gesamte Anlage während der Mietzeit ausfallen, so verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Mietpreis des betroffenen Geräts. Weitergehende Schadensersatzansprüche von seiten des Mieters sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
b.) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzforderungen frei, die eventuell durch zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör entstehen.
c.) Eine Versicherung für die Geräte ist im Verleihpreis nicht mit eingeschlossen, es sei denn, es wird schriflich im Mietvertrag eine Vereinbarung bezüglich einer Versicherung geschlossen. Mit Übergabe der Geräte und des Zubehörs haftet der Mieter sowohl für Beschädigungen, die vom Mieter oder von Dritten (vorsätzlich und/oder fahrlässig) an den Geräten / der Anlage (z.B. beim Transport, unsachgemäßes Bedienen der Geräte, usw.) verursacht werden als auch für einen eventuellen Diebstahl der oben aufgeführten Geräte und Zubehör. Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter innerhalb von 3 Tagen nach der Geräterückgabe zu ersetzen.
d.) Bei defekten Leuchtmitteln ist zusätzlich zur Mietgebühr 35% des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung auf Leuchtmittel oder Gerät oder bei defekten Entladungslampen, zahlt der Mieter den kompletten Lampenkaufpreis. Defekte Leuchtmittel sind bei der Rückgabe mit abzugeben.
e.) Endet die vereinbarte Mietzeit, so hat der Mieter die vermieteten Geräte kostenfrei am vereinbarten Rückgabeplatz abzugeben. Eventuelle Schäden sind dabei unverzüglich zu melden. Die Rücknahme der Verleihartikel durch den Vermieter bestätigt nicht deren Schadenfreiheit.
f.) Durch Überschreitung der vereinbarten Mietzeit verursachte Kosten, insbesondere Wege, Ersatzbeschaffung, Ausfall oder sonstige Kosten zu lasten von DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry) trägt der Mieter.
g.) Bei Übernahme der Geräte ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die reservierten Geräte. Sollte ein reserviertes Gerät nicht zur Verfügung stehen, wird DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry) versuchen ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
h.) Eine eventuelle Meldepflicht der Veranstaltung bei der GEMA ist Sache des Auftraggebers. Ebenso hat dieser die eventuell anfallenden GEMA-Gebühren zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis zu tragen.
i.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Potsdam. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz von DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz verlegt oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 4 Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry) gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 5 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro ( € ) pro Stück ab DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry). Die Berichtigung von Druckfehlern, Preisänderungen und Irrtümern bleibt vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Abrechnung.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder künftig werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine andere wirksame der unwirksamen in der Zielsetzung möglichst gleichkommenden Bestimmung zu ersetzen.

§ 7 Vertragserhalt
Jede der Vertragsparteien bestätigt mit ihrer Unterschrift, ein unterzeichnetes Exemplar dieses Vertrages erhalten zu haben.

Potsdam, 01.07.2002  DYNAMITE COMPANY (Daniel Wehry)

 

Stand: 01.07.2002

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